Dein Weg zum Kraftrad Führerschein mit der Fahrschule Levin!
Mach Deinen Kraftrad Führerschein
Die Fahrschule Levin bringt Dich schnell und sicher zum PKW Führerschein der Klassen AM, A1, A2 und A.
Die langjährige Berufserfahrung unserer freundlichen Fahrlehrer macht das Lernen besonders einfach und unterstützt Euch auf dem Weg zum Führerschein.
Informationen zu den einzelnen Führerscheinklassen:
Mindestalter: 15 Jahre
Eingeschlossene Klassen: Keine
Auflagen: Bis zum 16. Lebensjahr darf die Fahrerlaubnis nur im Inland genutzt werden. Nach Vollendung des 16. Lebensjahres entfällt diese Einschränkung.
Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen), die durch ihre Bauart eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h erreichen und entweder eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder eine maximale Nenndauerleistung von bis zu 4 kW (bei Elektromotoren) besitzen.
Krafträder, die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h haben und entweder eine elektrische Antriebsmaschine oder einen Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ besitzen und zusätzlich die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, die jeweils eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h erreichen und entweder einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ bei Fremdzündungsmotoren, eine maximale Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW bei anderen Verbrennungsmotoren oder eine maximale Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW bei Elektromotoren besitzen. Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse zudem nicht mehr als 350 kg betragen, ohne das Gewicht der Batterien bei Elektrofahrzeugen.
Bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ist die Fahrerlaubnis mit der Auflage versehen, dass sie nur für Fahrten im Inland genutzt werden darf. Diese Auflage entfällt, sobald der Fahrerlaubnisinhaber das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Mindestalter: 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen: AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt. Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2) dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Übersicht Führerscheinklassen